„Ab dem 04. Mai können Privathaushalte in Niedersachsen die Härtefallhilfe für nicht-leitungsgebundene Energieträger rückwirkend für das Jahr 2022 beatragen. Hiermit wird eine Gerechtigkeitslücke gegenüber den Gaskunden geschlossen und insbesondere viele Haushalte mit Ölheizungen finanziell entlastet“, erklärt der SPD-Landtagsabgeordnete Guido Pott.
Die Härtefallhilfe für nicht-leitungsgebundene Energieträger soll Haushalte von besonders starken Preissteigerungen bei Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzeln, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle beziehungsweise Koks entlasten. Hierfür stehen in Niedersachsen insgesamt 169,1 Millionen Euro zur Verfügung. Die Hilfe kann über ein Online-Portal beantragt werden, das für Niedersachsen am 4. Mai freigeschaltet wird.
Die Härtefallhilfe ist für Privathaushalte vorgesehen, die vom 1. Januar bis 1. Dezember 2022 mindestens eine Verdoppelung ihrer Energiekosten hinnehmen mussten. Erstattet werden 80 Prozent der Mehrkosten über diesem verdoppelten Betrag gegenüber dem bundesweiten Referenzpreis des jeweiligen Energieträgers im Jahr 2021. Über einen Online-Rechner kann ermittelt werden, ob eine Antragstellung in Frage kommt, und zwar unter:
https://serviceportal.hamburg.de/HamburgGateway/Service/Entry?id=HEIZKOSTEN
Unter diesem Link ist ab dem 4. Mai dann auch die Antragstellung möglich.
Es wird sich um ein schlankes und unbürokratisches IT-basiertes Antragsverfahren handeln. Alle Angaben können direkt eingegeben werden, und mithilfe der Fotofunktion können die notwendigen Dokumente automatisch und ohne kompliziertes Hochladen hinterlegt werden. Im Antragsverfahren sind im Regelfall lediglich folgende Nachweise vorzulegen: Rechnungen, Kontoauszüge und/oder Belege für Zahlungen sowie Eigenerklärungen der Antragstellenden. Neben dem elektronischen Weg wird es für Menschen, die keine mobilen Endgeräte besitzen oder sich in dem Umgang damit nicht sicher fühlen, auch eine Möglichkeit für einen Papierantrag geben. Die Referenzpreise für die einzelnen Energieträger sowie alle weiteren Informationen zur Antragsstellung sind unter www.mw.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/hilfen-fur-ol-und-pellets-kunden-220415.html abrufbar.
Text und Bild: Hendrik Chmiel (Büro Guido Pott)