Kein Durchfahrtverbot auf der L 87? – Hier wird doch wohl mit zweierlei Maß gemessen!

Bild: SPD Belm

Durchfahrtverbot für den Schwerlastverkehr – die L 76 bei Vennermoor 

 

„Die Gemeinde Belm beantragt beim Straßenbaumamt des Landes Niedersachsen gemäß § 45 der Straßenverkehrsordnung, verkehrslenkende Maßnahmen durchzuführen, um den Schwerlastverkehr auf der Landesstraße 87 in der Gemeinde Belm über die B 51 / B 218 abzuleiten, insbesondere durch die Anordnung eines ganztägigen Durchfahrtsverbots für LkW über 7,5 Tonnen sowie für den Gefahrguttransport“, so lautet der einstimmige Beschluss des Rates der Gemeinde Belm gefaßt auf seiner Sitzung am 14.07.2021.

Voraus gegangen war eine engagierte Diskussion zur Verkehrssituation auf der Icker Landstraße verbunden mit der Frage, ob die Verkehrssicherheit überhaupt noch gegeben sei (vgl. dazu auch den Beitrag auf dieser Homepage vom 21. Mai).

 

Ist die Verkehrssicherheit auf der L87 noch gewährleistet?

 

Für die SPD-Fraktion erklärte der Ratsherr und Kreistagsabgeordnete Erwin Schröder, daß in den letzen Wochen insbesondere in Icker wohl über kein Thema intensiver gesprochen worden sei als über die gefährliche Verkehrssituation auf der Icker Landstraße.

„Die L 87 ist marode, die Seitenränder sind plattgefahren, an den Bäumen ist teilweise keine Rinde mehr. Der fehlende Mittelstreifen ist ein Grund mehr, daß diese Straße nicht als Autobahnzubringer taugt. Und auch der von uns abgelehnte Bau der A33 Nord wird die Verkehrssituation in Icker nicht entlasten. Die durch Icker und Vehrte führende L 109 wird dann als Autobahnzubringer genutzt.“

„Wir haben die Verkehrsprobleme jetzt. Eine A33 Nord, wenn sie denn käme, würde frühestens in 10 Jahren zur Verfügung stehen,“ ergänzte der SPD-Fraktionsvorsitzende Jochen Becker.

Bürgermeister Viktor Hermeler mußte in der Ratssitzung allerdings von einer bereits stattgefundenen Verkehrsschau berichten, bei der sich die zuständigen Behörden (Landkreis Osnabrück, Straßenbaubehörde) dem Antrag der Gemeinde Belm u. a.  aus grundsätzlichen Überlegungen zur Funktion von Landesstraßen wohl nicht anschließen würden. „Landesstraßen sollten den Verkehr schon zu Autobahnen führen.“ – so die Behördenvertreter. Ein entsprechender Bescheid liege allerdings noch nicht vor.

„Im Rahmen des z. Zt. stattfindenden Belmer Stadtradelns bin ich am vergangenen Wochenende mit meinem Rennrad u.a. von Venne nach Vörden über die L 76 (durchs Venner- und Campemoor) gefahren. Die dortige Landesstraße ist zuletzt bestens ausgebaut worden, also in einem sehr guten Zustand. Ab Ortsschild Vennermoor gibt es dort zu meiner Überraschung ein Durchfahrverbot für LKWs über 7,5 t (Schulbusse frei) und in etlichen Teilabschnitten eine Geschwindigkeitsbegrenzung 50 km/h. Diese (Neben-) Strecke wurde meines Wissens früher gerne als Zubringer von LKWs zur BAB Anschlussstelle Neuenkirchen-Vörden genutzt.

An den Landkreis Osnabrück und die Landesstraßenbehörde gerichtet: Hier wird doch wohl mit zweierlei Maß gemessen! Das möchte ich denn doch mal gerne erklärt haben, warum auf der L 76 geht, was auf der L 87 nicht möglich sein soll – ein Durchfahrtverbot für den Schwerlastverkehr!“  fragt jetzt der SPD-Fraktionsvorsitzende Jochen Becker.