Aktuelles aus dem Kreistag
SPD kritisiert Kündigung der Verträge mit den Früherkennungsteams
Die SPD-Kreistagsfraktion verfolgt mit großer Sorge die Presseberichterstattung über die Kündigung der Verträge mit den Früherkennungsteams in Bramsche, Bersenbrück und Quakenbrück.
Die Früherkennung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder ist anerkanntermaßen eine interdisziplinäre Aufgabe und kann nicht, wie in einigen Presseberichten dargestellt, von einer Berufsgruppe allein hinreichend wahrgenommen werden. Vielmehr sind medizinische, psychologische, pädagogische und therapeutische Fachkräfte gleichermaßen zu beteiligen. Dies wird nicht nur von den einschlägigen Fachverbänden, wie der Lebenshilfe oder der Vereinigung für Interdisziplinäre Frühförderung so gesehen, sondern auch von bundes- und landespolitischer Seite. So hat der Bundesgesetzgeber im § 30 des SGB IX (Medizinische Rehabilitation) die Interdisziplinäre Früherkennung und Frühförderung als Komplexleistung definiert und durch die Frühförderverordnung (FrühV) die Bundesländer aufgefordert, entsprechende Landesrahmenrichtlinien oder -empfehlungen zu erlassen. In Niedersachsen tagt hierzu seit geraumer Zeit eine Arbeitsgruppe unter Moderation des MS mit dem Ziel, eine Landesrahmenempfehlung zu verabschieden. Hieran arbeitet auch eine Vertreterin des NLT mit.
Unabhängig hiervon hat die Niedersächsische Landesregierung in ihrer Koalitionsvereinbarung den Ausbau der derzeit 17 Früherkennungsteams auf 40 Teams in Niedersachsen angekündigt. Das Früherkennungsteam in Bersenbrück gehörte seinerzeit zu den ersten von dem damaligen Sozialminister Hermann Schnipkoweit ins Leben gerufenen Früherkennungsteams und hat als FET in freier Trägerschaft Modellfunktion ausgeübt. In dieser Form hat es sich über viele Jahre bewährt. "Umso unverständlicher erscheint es, dass diese Teams im Landkreis Osnabrück nun aufgelöst werden sollen", so Rainer Spiering, Fraktionschef der SPD im Kreistag.
"Dies vorausgeschickt, haben wir eine Anfrage an den Landrat gestellt und ihn gebeten, nachfolgende Fragen zu beantworten".
1.
Wie soll die Früherkennung als interdisziplinäre Aufgabe im Landkreis Osnabrück künftig gestaltet werden? Welche Rolle spielen dabei das Fachwissen und die Erfahrungen der freien Träger?
2.
Wie wird sichergestellt, dass die interdisziplinäre Früherkennung auch Familien aus den entfernt liegenden Ortschaften erreicht? Ist an mehrere dezentrale Standorte oder den Einsatz mobiler Dienste gedacht?
3.
Welche zusätzlichen Personal- und Sachkosten sind zu erwarten, wenn die interdisziplinäre Frühförderung für den Raum Bersenbrück/Bramsche/Quakenbrück ausschließlich durch Festangestellte und/oder Honorarkräfte des Landkreises erfolgen soll? Bleibt die derzeitige Beteiligung der Krankenversicherer an den Kosten erhalten?
4.
Erscheinen Kooperationsformen zwischen dem Landkreis Osnabrück und freien Trägern, z.B. bei der Besetzung des Früherkennungsteams, möglich?
Ferner bitten wir um eine umfassende Darstellung des aktuellen Sachstandes in Form eines eigenen Tagesordnungspunktes der nächsten Sitzung des Ausschusses für Soziales, Frauen und Familien.
SPD: Droht dem Landkreis ein Demokratieverlust?
Wer die Kreistagssitzung am vergangenen Montag, 12.12.2005, wirklich aufmerksam verfolgt hat, weiß spätestens jetzt, dass sowohl die Verwaltung, als auch die CDU/FDP/UWG-Mehrheitsgruppe versucht, ihre Vorteile ohne Rücksicht auf gängige Praxis, Gesetz und Geschäftsordnung durchzusetzen. Dies zog sich wie ein roter Faden durch die ganze Sitzung.
Gleich die erste Wortmeldung eines Grünenabgeordneten machte die "Mit-dem-Kopf-durch-die-Wand-Mentalität" deutlich. Sein Beitrag bezog sich auf den Verwaltungsbericht des Landrates, der krankheitsbedingt vom Ersten Kreisrat Dr. Kassing vorgelesen wurde. Kritisiert wurde, dass das mühevolle Zustandekommen der Einigungsstelle, die ausschließlich mit CDU-Abgeordneten besetzt worden sei, im Verwaltungsbericht mit keiner Silbe erwähnt worden ist. Er möchte aber an dieser Stelle in Erinnerung rufen, dass die gleiche Einigungsstelle sich in jüngster Vergangenheit gegen die Entscheidung der CDU-geführten Verwaltung ausgesprochen und sich der Empfehlung des Personalrates angeschlossen hat. Dies wurde allerdings völlig ignoriert. Gegen gängiger Praxis wurde seitens der Verwaltungsspitze die Einigungsstelle überstimmt. Dies Verhalten hat mit Demokratieverständnis nicht das geringste zu tun.
Obwohl die Opposition unter Tagesordnungspunkt 7, der Neuorganisation der BEVOS Beteiligungs- und Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, zugestimmt hat, ist auch hier ein Problem zu erkennen, das es der Verwaltungsspitze ermöglicht, eigenmächtig und ohne Kontrolle des Kreistages Beschlüsse zu fassen, die sich nachteilig auf die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises auswirken könnten. Dadurch nämlich, dass der Abfallwirtschaftsbetrieb, AWIGO, eine eigenständige Gesellschaft bleiben soll, kann sie nach wie vor eigenmächtige Entscheidungen treffen. Dieses Konstrukt kann sich verselbständigen und hat sich auch schon in der Vergangenheit der Kontrolle des Kreistages entzogen.
Eben genannter Fall tritt bei den Müllgebühren im Landkreis Osnabrück offen zu Tage. Der Müllgebührenbescheid, gegen den ein Bürger des Landkreises geklagt hatte, ist rechtswidrig. Die Begründung des Verwaltungsgerichtes Osnabrück lautet: die Gebührenkalkulation ist unzureichend, sie mangelt an Transparenz, so dass dem Kreistag gar nicht die Möglichkeit gegeben ist, objektiv über eine Gebührensatzung zu entscheiden, die Bewertung des Anlagevermögens ist unzureichend, die Aufwendungen für Abschreibungen ist nicht nachvollziehbar, die Position der Öffentlichkeitsarbeit ist nicht durchschaubar und es liegt keine zeitlich angemessene Gebührenbedarfsrechnung vor. Darüber hinaus ist die Gebührenausgleichsrücklage als Risikorücklage für Gebührenschwankungen unzulässig.
Die SPD-Kreistagsfraktion legte während der Kreistagssitzung den Finger in die offene Wunde: "Erst nachdem das Urteil des Verwaltungsgerichtes öffentlich bekannt wurde, konnte man in der Zeitung lesen, das sich die Mehrheitsgruppe im Landkreis wohl auch mit einer Gebührensenkung abfinden kann. Wir müssen uns doch vor diesem Hintergrund fragen, wie weit es schon gekommen ist, wenn erst auf Druck eines Gerichtes die CDU zur Vernunft gebracht wird?," so Rainer Spiering, Fraktionsvorsitzende der SPD im Kreistag.
Laut Berechnungen der SPD-Fraktion wäre eine Müllgebührensenkung von 15% realisierbar. Und so brachte die SPD dies auch zur Abstimmung verbunden mit der Forderung, eine jährliche Gebührenbedarfsrechung und eine Gebührenkalkulation mit Einbeziehung der Jahre 2002, 2003 und 2004 vorzulegen. Dieser Antrag wurde allerdings in vollem Umfange von der CDU/FDP/UWG-Gruppe abgeschmettert, obwohl das Gesetz dies vorschreibt. Letztendlich wurde eine verhaltene Gebührensenkung von 7,82 % ab dem 1.1.2006 beschlossen. Weniger als die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises aufgrund der hohen Gebühren in der Vergangenheit verdient haben.
Unter dem Tagesordnungspunkt 21 der Kreistagssitzung steht der Rücktritt aus dem Austritt aus dem KAV zur Diskussion. "Wir begrüßen die Erwägungen der Verwaltung, in den Arbeitgeberverband zurückkehren zu wollen," erklärt Rainer Spiering, Vorsitzender der SPD-Kreistagsfraktion. "Fast genau vor einem Jahr ist der Landkreis gegen unsere Stimmen aus dem KAV ausgetreten. Da man nun gemerkt hat, das sich die finanziellen Vorteile, die man sich versprochen hat, in Luft aufgelöst haben, will man nun alles wieder rückgängig machen.
Dabei wird eins aber immer deutlicher: Die Halbwertzeit der gültigen Beschlüsse im Landkreis Osnabrück reduziert sich ständig weiter nach unten," schließt Spiering. Die Kreistagssitzung am 12.12.2005 war seitens der Verwaltung mit Unterstützung der CDU/FDP/UWG-Mehrheitsgruppe eine Veranstaltung, die an vielen Stellen mit den rechtlichen Bestimmungen und Geschäftsordnungen nicht zu vereinbaren war. Aus der Sicht der Opposition ist zu fragen, inwiefern die Institution des Kreistages als Entscheidungsorgan von der Verwaltung überhaupt ernst genommen wird.

Gericht kritisiert Gebührenerhebung
SPD fordert Senkung der Müllgebühren
Nachdem das Verwal- tungsgericht Osnabrück die Erhebung der Müll- gebühren im Landkreis für rechtswidrig erklärt hat, herrscht bei den Gebührenzahlern Ver- ärgerung. Bereits des öfteren wurde die CDU geführte Landkreisver- waltung auf die starken Gebührenunterschiede von Stadt und Kreis hingewiesen. So fordert die SPD-Fraktion seit über einem Jahr, endlich Licht in die unzureichende Gebührenkalkulation zu bringen. Dass das Gericht diese Forderung nun bestätigt, scheint angesichts der Tragweite jedoch nur ein schwacher Trost. "Natürlich freuen wir uns, dass die Bürger auf Druck des Gerichts nun hoffentlich entlastet werden," urteilt Rainer Spiering, Vorsitzender der SPD-Kreistagsfraktion. "Wie aber müssen sich diejenigen fühlen, welche im Vertrauen auf die Gebührenberechnung nicht geklagt und womöglich jahrelang zuviel gezahlt haben", fragt er sich weiter. Der Vertrauensschaden scheint enorm. "Bereits Ende 2004 haben wir die CDU im Kreistag aufgefordert, überhöhte Einnahmen aus den Müllgebühren zurück zu geben. Das Urteil des Gerichts bestätigt unsere Kritik nun fast wortgleich. Die Ignoranz der CDU wiegt vor diesem Hintergrund nun um so schwerer," betont Bernhard Völkel, umweltpolitischer Sprecher der SPD-Kreistagsfraktion. "Eine Politik, die das Vertrauen der Bürger in Zeiten knapper Kassen derart leichtfertig aufs Spiel setzt, ist mir völlig unverständlich," so Völkel weiter. Die Lösung glaubt Dieter Selige, Finanzfachmann der SPD Fraktion, zu kennen: "Ich gehe davon aus, dass die Senkung der Gebühren ohnehin nächstes Jahr vorgenommen worden wäre. Passend zu den Kommunalwahlen. Ein solch politischer Missbrauch der Gebührenautonomie wäre jedoch nicht zu verantworten!"

















