StartAktuellNachrichten„Belm muss handlungsfähig bleiben“ Antrag der Fraktionen von UWG und SPD

„Belm muss handlungsfähig bleiben“ Antrag der Fraktionen von UWG und SPD

17. März 2010 0 Kommentare

Wie bereits von den beiden Fraktionsvorsitzenden Dieter Ewering (UWG) und Jochen Becker (SPD) in der Ratssitzung am 09.12.2009 anlässlich der Haushaltsdebatte darauf hin gewiesen und angemahnt wurde, wird die Gemeinde Belm angesichts extremer Einnahmeausfälle (Steuern, Schlüsselzuweisungen, Einkommenssteueranteile) zukünftig kaum noch in der Lage sein, in Erfüllung ihrer vielfältigen Aufgaben adäquat handlungsfähig zu bleiben.

Auf Grund einer soliden Ausgabenpolitik der vergangenen Jahre gibt es kaum noch Einsparpotentiale. Anderseits kann es nicht sein, dass man angesichts einer durch verantwortungsloses Handeln einiger weniger hervorgerufene Finanz- und Wirtschaftskrise einfach zur Tagesordnung übergeht und den Bürger weiter belastet sowie notwendige Leistungen kürzt.

Nach Art 28 Abs. 2 GG muss „den Gemeinden … das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Auch die Gemeindeverbände haben im Rahmen ihres gesetzlichen Aufgabenbereiches nach Maßgabe der Gesetze das Recht der Selbstverwaltung. Die Gewährleistung der Selbstverwaltung umfasst auch die Grundlagen der finanziellen Eigenverantwortung; zu diesen Grundlagen gehört eine den Gemeinden mit Hebesatzrecht zustehende wirtschaftskraftbezogene Steuerquelle.“

Darüber hinaus müssen die Gemeinden aber auch durch finanzielle Zuweisungen in die Lage versetzt werden, ihren und den ihnen übertragenen Aufgaben nachkommen zu können. Die Fraktionen von UWG und SPD halten insbesondere die Höhe der Zuweisungen des Landes Niedersachsen für verfassungswidrig, solange gerade auch der Landesrechnungshof drastische Fehlentwicklungen bei den niedersächsischen Finanzen sieht und den Städten und Gemeinden jährlich 100 Millionen Euro aus dem kommunalen Finanzausgeleich vorenthalten werden.

Die Fraktionen von UWG und SPD hatten daher zur Ratssitzung am 17.03.2010 den folgenden Antrag eingebracht, der einstimmig beschlossen wurde:

„Der Rat der Gemeinde Belm beschließt, den Bürgermeister zu beauftragen, gemeinsam mit dem Städte- und Gemeindebund rechtliche Schritte (z. B. Verfassungsklage) einzuleiten, um die Rechtmäßigkeit der finanzpolitischen Entscheidungen der Niedersächsischen Landesregierung insbesondere für das Haushaltsjahr 2010 überprüfen zu lassen (Höhe der Schlüsselzuweisungen und der Einkommensteueranteile).“

Die Fraktionen von UWG und SPD befürchten angesichts der allgemeinen Finanzprobleme, dass deren Folgen durch politische Entscheidungen von Bund und Land an die Kommunen weitergereicht werden und erwarten durch die Rechtsprechung Aussagen zu einer soliden Finanzierung der Gemeindehaushalte.



 

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